Der Bund hilft Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Eidgenössischen Ausbildung

Subjektfinanzierung durch den Bund

Im Rahmen der Subjektfinanzierung des Bundes gelten für die Teilnehmenden von Vorbereitungskursen - auch Kurse am Lehrinstitut Radloff -  für eidg. Berufsprüfungen und eidg. Höhere Fachprüfungen seit dem 01. August 2017 neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit  50% der anrechenbaren Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diese Unterstützung haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren, unabhängig vom Prüfungsresultat. Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund. Der genaue Ablauf wird derzeit vom Bund erarbeitet.

Auf der Seite des Bundes werden Sie aktuell informiert:

Webpage SBFI

Das Wichtigste im Überblick

Wer erhält Beiträge?

  • Alle Teilnehmenden in Bildungsgängen zur Vorbereitung auf eine eidg. Prüfung (eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom) mit Start nach dem 31.7.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidg. Prüfung ablegen.
  • Teilnehmende von Bildungsgängen mit Start ab dem 1.1.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidgenössische Prüfung ablegen und die nicht von Kantonsbeiträgen profitieren konnten.
  • Eine Doppelfinanzierung durch Kantonsbeiträge und Bundesbeiträge ist ausgeschlossen.

Welche Angebote werden unterstützt

  • Grundsätzlich sind Weiterbildungsangebote, die auf einen eidg. Fachausweis oder ein eidg. Diplom vorbereiten beitragsberechtigt, sofern diese zum Startzeitpunkt auf der Meldeliste des Bundes aufgeführt sind.
  • Es können Kurse angemeldet werden, die bis 7 Jahre vor Absolvieren der eidgenössischen Prüfung besucht wurden.

Bedingungen

  • Absolvierung der eidg. Prüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg
  • Rechnungen/Zahlungsbestätigungen müssen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein.
  • Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar.
  • Sollte sich Ihr Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligen, empfehlen wir Ihnen, eine Vereinbarung mit diesem zu treffen, damit die Kurskosten direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie und Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund.

Höhe der Beiträge

  • 50% der anrechenbaren Kosten* (max. ausbezahlter Betrag: CHF 9'500.- für eidg. Fachausweis, CHF 10'500 für eidg. Diplom)

*Als anrechenbare Kosten gelten Kurskosten, vom Kursanbieter verrechnete Lehrmittel und Kursmaterialien. Als nicht anrechenbar gelten namentlich Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung.

Wann erhalten Sie die Beiträge?

  • NACH Absolvierung der eidg. Prüfung können Sie Ihr Beitragsgesuch online über eine Internetplattform des Bundes einreichen. Die Plattform wird ab 2018 zur Verfügung stehen. Der Bund prüft dann das Gesuch und zahlt den Beitrag direkt an die Absolventin/den Absolventen aus.  

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am 15. September 2017 der neuen Finanzierung von Ausbildungen zugestimmt. Betroffen sind Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.

Mit der Methodenausbildung am Lehrinstitut Radloff kann momentan über das Gleichwertigkeitsverfahren oder ab jetzt mit der von der OdA KT akkreditierten Ausbildung das Branchenzertifikat KT erreicht werden. Dieses ist eine Bedingung für die eidgenössische Prüfung zum Komplementärtherapeuten.

Nachdem  ein Therapeut die Höhere Fachprüfung (HFP) KT mit der Methode APM-Therapie absolviert hat, kann er bzw. sie 50 % der Kursgebühren zurück verlangen. Diese Rückfinanzierung durch den Bund gilt für Prüfungsteilnehmer der HFP ab 1. Januar 2018 und bezieht sich auf alle Kurse, die nach dem 1. Januar 2017 besucht wurden. Die Obergrenze liegt bei CHF 10'500.

Therapeuten, die im 2017 neu mit der APM-Ausbildung angefangen haben, können alle ihre Kurskosten kumulieren und 50% Rückerstattung nach der höheren Fachprüfung beantragen.

Therapeuten, die die Ausbildung vorher begonnen und im 2017 noch Kurse der Aufbauausbildung Level 2 (neuer Name des früheren Masterlehrgangs) besucht haben, können nach absolvierter HFP die Kurskosten ab 2017 geltend machen.